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Trennungsväter

+ + + Nach Hamburger Betrugsfall:
„Jugendämter unter bundesweite Aufsicht stellen“ + + +

Verein „Trennungsväter e. V.“ fordert von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wirksamere Kontrollen: Deutschland ignoriert Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrates

HAMBURG/AMBERG (28.11.2016/pm) – Nach dem aktuellen mutmaßlichen Betrugsfall im Hamburger Jugendamt hat die bundesweit tätige Initiative „Trennungsväter e. V.“ mehr wirksame Kontrollen durch eine Bundesbehörde gefordert. „Das Chaos und die teils menschenrechtswidrigen Zustände in vielen deutschen Jugendämtern sind nicht länger hinnehmbar“, sagt Thomas Penttilä (46), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de) mit Sitz im oberpfälzischen Amberg. .

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Der Jugendamtsskandal in Hamburg-Mitte ist laut Penttilä nur die Spitze eines Eisberges. Über zwölf Jahre lang soll sich ein Regionalleiter Jugendhilfefälle nur ausgedacht haben und die damit verbundenen Leistungen über einen externen Komplizen beantragt und bis zu einer halben Million Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. Obwohl Maßnahmen der Kindeswohlgefährdung von mehreren Fachkräften gemeinsam entschieden werden müssten, kritisiert Penttilä, sei es möglich gewesen, „erfundene“ Kinder in „erfundenen“ Heimen in Obhut zu halten. „Das generelle Fehlen von Kontrolle macht die Fälle möglich.“ Eine wirksame Aufsicht hätte geprüft, ob die Maßnahme angemessen sei, wie es den Kindern in der Hilfeeinrichtung geht und ob die Maßnahme beendet werden kann.

Jugendämter führen Eigenleben
Leider handelt es sich bei den Vorkommnissen in Hamburg laut Penttilä um keinen Einzelfall. Dies zeigt Untersuchungsausschuss im Landtag von Schleswig-Holstein sowie Vorgänge in Schwerin und Gelsenkirchen. Die bundesweit 560 Jugendämter als die wichtigste Organisation und das organisatorische Herzstück der Kinder- und Jugendhilfe führen laut Penttilä häufig ein Eigenleben. Unter die Aufsicht sollten aber auch Jugendhilfeträger und Kinderheime gestellt werden, fordert Penttilä: „Deutschland ignoriert seit Jahren die Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrates nach einer wirksamen Kontrolle.“ Deshalb sollten die Bundesregierung und das Bundesfamilienministerium die Weichen für eine neue gesetzliche Regelung stellen. „Nur so können die Ämter zentral qualifiziert und kontrolliert werden“, erklärt der Vorsitzende von Trennungsväter e. V.

Die bisherige Aufsicht in den Händen der Bundesländer habe völlig versagt. Die Methoden der Jugendämter erfüllen häufig die Definition von Folter und Menschenhandel. „Die Verantwortung, die Anti-Folter- und Menschenrechtskonvention einzuhalten, liegt klar beim Bund“, forderte Penttilä in einem Schreiben an das Bundesfamilienministerium. Neben dem UNO-Menschenrechtsrat hat auch der Petitionsausschuss des EU-Parlaments Deutschland wiederholt auf die Menschenrechtsverletzungen in der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam gemacht. Anstatt die Problematik anzugehen, habe der Bund die Probleme jedoch immer wieder kleingeredet.

Lügen erlaubt
Die Väter- und Elterninitiative Trennungsväter fordert schon länger, die Wahrheitspflicht für Jugendamtsmitarbeiter vor Familiengerichten einzuführen. Bisher stellten Staatsanwaltschaften Verfahren gegen lügende Mitarbeiter der Jugendhilfe mit der Begründung ein, der unwahre Vortrag stelle keinen Straftatbestand dar. „Es kann nicht sein, dass Jugendamtsmitarbeiter vor Gericht lügen dürfen“, prangert Penttilä an.

Über Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de)
Der Trennungsväter e. V. ist im Jahr 2002 im oberpfälzischen Amberg gegründet worden. Ziel des Vereines ist es, in Deutschland ein humanes, rechtsstaatliches und nach den Interessen des Kindes funktionierende Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit zu erreichen. Inzwischen zählt der Verein bundesweit 65 Mitglieder, Väter und Mütter. Vorsitzender ist Thomas Penttilä (46). Seit dem 8. April 2015 wurde dem Verein durch den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ein Sonderberaterstatus zuerkannt. Der Verein kann damit verstärkt seine Aktivitäten für die Interessen der Trennungskinder über die UNO-Gremien fortsetzen. Der UN-Menschenrechtsrat (englisch Human Rights Council, UNHRC) löste im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab.

Bildtext: Fordert mehr Kontrolle über Jugendämter: Thomas Penttilä, Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (Foto: Josef König für Trennungsväter e. V.)

Homepage der Trennungsväter e. V.


[Familie/Gesellschaft]

+ + + Kritik an Bundesfamilienministerin:
„Reform des Jugendhilferechts geht nicht weit genug“ + + +

Amberger Verein „Trennungsväter e. V.“ fordert von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), die bundesweit rund 560 Jugendämter unter Bundesaufsicht zu nehmen

BERLIN/AMBERG (18.07.16/pm) – Eine Reform an Haupt und Gliedern des Jugendhilferechts hat der Verein „Trennungsväter e. V.“ von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gefordert. „Die chaotischen und teils menschenrechtswidrigen Zustände in vielen Jugendämtern bedürfen endlich einer bundesweiten Aufsicht“, betont Thomas Penttilä (46), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de), mit Sitz im oberpfälzischen Amberg.

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Die bereits jetzt überforderten Jugendämter werden laut Penttilä mit weiteren Aufgaben eingedeckt, für die sie fachlich nicht einmal qualifiziert sind. Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium sollen die Jugendämter die Aufgaben zur Betreuung von behinderten Kindern von den Sozialämtern übernehmen. Anstelle neuer Aufgaben fordert Penttilä, die bislang bundesweit rund 560 autonomen kommunalen Jugendämter unter Bundesaufsicht zu stellen. „Nur so können die Ämter zentral qualifiziert und kontrolliert werden“, erklärt Penttilä.

Jetzige Reform ist falsches Signal
Bereits jetzt seien die Jugendämter durch die in den letzten zehn Jahren auf etwa 50.000 jährlich verdoppelten Fälle der Inobhutnahme überfordert. Es fehlten bundesweit Tausende von Mitarbeitern, kritisiert Penttilä. Gerade deshalb sei die jetzige Reform mit dem Aufbürden neuer Aufgaben das falsche Signal. „Das Chaos wird noch größer“, befürchtet der Vorsitzende von Trennungsväter e. V.

Derzeit arbeiten die rund 560 deutschen Jugendämter nach Ansicht von Penttilä völlig autonom und ohne jegliche wirksame Aufsicht. Es seien Fälle bekannt, in denen Aufsichtsbehörden nichts über ihre Aufsichtspflicht wussten. Die Landesjugendämter, Qualifizierungs- und Kontrollorgan, seien in vielen Bundesländern so geschrumpft, dass sie de facto kaum mehr existierten.

Der aktuelle Kinder- und Jugendbericht des Deutschen Bundestag von 2013 stellte bereits fest, dass die Landesjugendämter ihre Aufgaben „nicht wirkungsvoll“ erfüllen können. Die Lage habe sich seither verschlechtert. Bereits im Jahr 2009 und erneut 2013 habe der Menschenrechtsrat der UNO die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, eine wirksame Aufsicht der Jugendämter einzuführen. Die Bundesregierung habe die Empfehlungen akzeptiert, unternehme aber nichts. „Frau Schwesig, handeln Sie endlich!“ fordert Thomas Penttilä.

Die publik gewordenen Skandale in Nordrhein-Westfalen und kürzlich in Schleswig-Holstein lassen vermuten, dass in der Kinder- und Jugendhilfe massenweise Menschenrechte verletzt werden. Einige erfüllen laut Penttilä die Definition von Folter und Menschenhandel. Neben dem UNO-Menschenrechtsrat hat auch der Petitionsausschuss des EU-Parlaments Deutschland wiederholt auf die Menschenrechtsverletzungen in der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam gemacht. Anstatt die Problematik anzugehen, hat der Bund die Probleme jedoch immer wieder kleingeredet.

Mit Sorge- und Umgangsrecht überfordert
Jugendämter haben Penttilä zufolge bereits viele Aufgaben, Kinder vor konkreten Gefahren zu schützen, etwa bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Es sei für betroffene Eltern deutlich sichtbar, dass die Jugendämter diese Aufgaben nur noch halbherzig wahrnehmen. Für eine ordentliche Bearbeitung fehle es einfach an Kapazitäten, die Personalfluktuation in den Jugendämtern habe einen besorgniserregenden Umfang bekommen. Neuerdings kommt auch noch die Betreuung von Tausenden eingewanderten minderjährigen Flüchtlingen als Aufgabe hinzu.

Über Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de)
Der Trennungsväter e. V. ist im Jahr 2002 im oberpfälzischen Amberg gegründet worden. Ziel des Vereines ist es, in Deutschland ein humanes, rechtsstaatliches und nach den Interessen des Kindes funktionierende Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit zu erreichen. Inzwischen zählt der Verein bundesweit 65 Mitglieder, Väter und Mütter. Vorsitzender ist Thomas Penttilä (46). Seit dem 8. April 2015 wurde dem Verein durch den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ein Sonderberaterstatus zuerkannt. Der Verein kann damit verstärkt seine Aktivitäten für die Interessen der Trennungskinder über die UNO-Gremien fortsetzen. Der UN-Menschenrechtsrat (englisch Human Rights Council, UNHRC) löste im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab.

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[Familie/Gesellschaft]

+ + + Zwischenbericht an den UN-Menschenrechtsrat:
„Deutsche Jugendämter verletzen massiv die Menschenrechte“ + + +


Trennungsväter e. V. (Amberg) prangern mangelnde Qualität der Jugendfürsorge an/Bundesweite Aufsichtsbehörde für Jugendämter gefordert/Zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Folter und Menschenhandel

AMBERG/GENF (09.11.2015) – Zahlreiche Fälle von Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Folter und Menschenhandel hat der bundesweit tätige Verein Trennungsväter der Jugendfürsorge in Deutschland vorgeworfen. „Jugendämter verletzen massiv die Menschenrechte. Eine wirksame Kontrolle fehlt“, konstatiert Thomas Penttilä (45), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de) mit Sitz im oberpfälzischen Amberg, in einem aktuellen Zwischenbericht an den UNO-Menschenrechtsrat (UNHRC) in Genf. Seit dem 8. April 2015 hat der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) dem Verein einen Sonderberaterstatus zuerkannt.

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Den Sonderberatern, die sich um die Rechte von zwangsweise von ihren Kindern getrennt lebenden Vätern und Müttern kümmert, liegen zahlreiche Fälle von betroffenen Personen vor, die in die Öffentlichkeit gegangen sind. Daten und Akten der Jugendämter seien geheim, Einsicht könnten sich nur lokale kommunale Jugendhilfeausschüsse verschaffen. „Wir rechnen mit einer hohen Dunkelziffer“, so Penttilä. Die öffentlich belegbaren Fälle seien ein ausreichender Grund, die bundesweit 563 Jugendämter unter die Kontrolle einer Bundesbehörde zu nehmen.

Typischerweise passieren die Menschenrechtsverletzungen laut Thomas Penttilä bei Inobhutnahmen durch die Jugendämter. Kinder oder Jugendliche werden in Notsituationen vorläufig aufgenommen und untergebracht. Die Zahl dieser Inobhutnahmen ist laut Statistischem Bundesamt bundesweit von 25.916 (2005) auf 48.059 Fälle im Jahr 2014 gestiegen.

Einen konkreten Verdacht auf Menschenhandel sehen die Trennungsväter zum Beispiel bei den Jugendhilfeskandalen in Gelsenkirchen, Dorsten und im Umland von Münster. Beim Skandal in Gelsenkirchen seien mehrere Heimkinder vom dortigen Jugendamt nach Ungarn geschickt worden. Nach Berichten des Fernsehmagazins „Monitor“ hätten die Jugendamtsleiter die Kinder wegen absichtlicher Überbelegung in eine Einrichtung in Ungarn geschickt. Dafür hätten sie 5500 Euro pro Kind und Monat vom Staat bekommen. Die Zwischenhändler hätten hohe Gewinne eingestrichen. Dem Verein Trennungsväter liegen viele weitere Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen vor. Diese könnten wegen der Angst der betroffenen Familien vor einer weiteren Verfolgung durch das Jugendamt jedoch nicht veröffentlicht werden.

Jugendämter abschaffen
Um die Einhaltung der Menschenrechte in deutschen Familienangelegenheiten zu gewährleisten, fordert Thomas Penttilä, die rechtliche Stellung des Jugendamtes zu ändern. Basierend auf den Erfahrungen seit dem letzten Zwischenbericht wäre es ratsam, Jugendämter vollständig abzuschaffen und die wesentlichen Aufgaben an andere Behörden zu übertragen, die mit nationalem Recht sowie dem internationalen Übereinkommen zu den Menschenrechten konform gehen. „Der Grad der Misswirtschaft ist inzwischen so groß, dass eine Reform der bestehenden Strukturen unmöglich erscheint. Unabhängige Experten sollten – nur am Kindeswohl orientiert – neue Strukturen aufbauen.

Anstrengungen gegen Menschenhandel und Folter intensivieren
Die Aufsichtsbehörde soll sich darum kümmern, dass das Grundgesetz und die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen eingehalten werden. Deutschland wird zudem aufgefordert, seine Anstrengungen gegen Menschenhandel und Folter zu intensivieren. Deutschland hat laut Penttilä die UNO-Empfehlungen förmlich akzeptiert, setzt sie aber in der Praxis nicht um. „Es besteht kein Handlungsbedarf in diesem Bereich“, sei die Antwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf eine entsprechende Anfrage gewesen. „Deutschland erweckt den Eindruck, dass es nie die Absicht hatte, die bereits seit dem Jahr 2009 wiederholt akzeptierten Empfehlungen zu erfüllen“, kritisiert Penttilä in dem Zwischenbericht, der in Abstimmung mit dem Verein Gleichmaß (Gera) entstanden ist.

Deutschland ist laut Thomas Penttilä der einzige europäische Staat, der sich weigert, Aspekte der Kinderwohlfahrt im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments (PETI) zu erörtern. In der Sitzung vom 5. Mai 2015 habe der Ausschuss festgestellt, dass in einigen Fällen das Verhalten der Jugendämter als Folter im Sinne des Übereinkommens gegen Folter klassifiziert werden kann.

Grundlose Inobhutnahme als Folter
Als Folter stufen die Sonderbeobachter das Verhalten der Jugendämter ein, die Eltern zu einer - oft grundlosen - Inobhutnahme ihrer Kinder zu nötigen. Dies werde mit der Drohung verbunden: "Wenn Sie dieses Papier nicht unterschreiben, sehen Sie ihre Kinder nie wieder." Im Falle der Zustimmung bestehe zumindest die Möglichkeit zu gelegentlichen Kontaktaufnahmen oder der Rückführung der Kinder in die Familie. Bestehen die Eltern hingegen auf eine gerichtliche Überprüfung der Richtigkeit der Inobhutnahme, würden sie ihre Kinder für immer verlieren, haben die Sonderbeobachter festgestellt. Diese Form der Folter sei strafrechtlich in Deutschland nicht verfolgbar, sollte aber an den Internationalen Strafgerichtshof verwiesen werden.

Überlange Dauer von Gerichtsverfahren
Deutschland hat trotz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 15. Januar 2015 bisher kein schnelleres Rechtsverfahren eingeführt, beklagt Reinhard Häring, Generalsekretär von Trennungsväter e. V. In mehr als 20 Fällen sei es wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren bereits verurteilt worden. Opfer solch langer Verfahren, in denen häufig ganze Familien zerstört worden waren, seien nicht angemessen entschädigt worden. „Die deutschen Gerichte schaffen durch ihre Untätigkeit Tatsachen wie die Entfremdung der Kinder von einem oder beiden Elternteilen.“ Ein Mitglied des Vereins warte bereits seit über zwölf Jahren auf eine erstinstanzliche Entscheidung. Elternteile seien durch Entscheidungen der Familiengerichte verpflichtet, während die Jugendämter nicht an die Entscheidungen gebunden seien. „Eine solche Situation ist sonst nur aus totalitären Staaten bekannt“, kritisiert Häring. Zudem bestehe für das Jugendamt vor Gericht keine Wahrheitspflicht.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weigere sich nach einer Statistik der Trennungsväter in 97,5 Prozent der Fälle Verfahren wegen der Verletzung von fundamentalen Rechten anzunehmen. Nach den Erfahrungen von Reinhard Häring hätten deutsche Gerichte begonnen, Entschädigungsforderungen für rechtswidrige Handlungen des Jugendamtes oder der Familiengerichte mit neuen Urteilen bzw. imposanten Gebühren für eine Klage zu bestrafen.

Über Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de)
Der Trennungsväter e. V. ist im Jahr 2002 im oberpfälzischen Amberg gegründet worden. Ziel des Vereines ist es, in Deutschland ein humanes, rechtsstaatliches und nach den Interessen des Kindes funktionierende Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit zu erreichen. Inzwischen zählt der Verein bundesweit 65 Mitglieder, Väter und Mütter. Vorsitzender ist Thomas Penttilä (45). Seit dem 8. April 2015 wurde dem Verein durch den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ein Sonderberaterstatus zuerkannt. Der Verein kann damit verstärkt seine Aktivitäten für die Interessen der Trennungskinder über die UNO-Gremien fortsetzen. Der UN-Menschenrechtsrat (englisch Human Rights Council, UNHRC) löste im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab.

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+ + + Medienresonanz auf Pressegespräch am 6.10.15 der Trennungsväter + + +

AMBERG/MÜNCHEN (07.10.2015/jk) – Folgende Medien haben über das Pressegespräch der Trennungsväter e. V. im Presseclub München berichtet:





+ + + PRESSEMAPPE zum Pressegespräch am 06.10.15 um 10.30 Uhr + + +

Trennungsväter e. V. fordern 50:50-Wechselmodell, Bundesaufsicht über Jugendämter/Qualifizierung und Qualitätssysteme/Ombudsstelle für Trennungsopfer
Pressemappe in PDF

MÜNCHEN (06.10.2015/pm) – 14 Tage Mama, 14 Tage Papa: Kinder von getrennt lebenden Paaren sollen abwechselnd bei Vater und Mutter leben. Für ein generelles „50:50-Wechselmodell“ im Unterhaltsrecht hat sich eine bundesweite Initiative von getrennt lebenden Eltern ausgesprochen. „Kinder werden im Zusammenwirken von Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten systematisch vom Vater ferngehalten“, beklagte Thomas Penttilä (45), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de), bei einem Pressegespräch am Dienstag im Presseclub München. Der Verein mit Sitz im oberpfälzischen Amberg hat Sonderberaterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC).

[Pressetext 1]

+ + + „Entsorgte“ Väter wehren sich gegen Kartell von Ämtern und Gerichten + + +

Trennungsväter e. V. fordern 50:50-Wechselmodell, Bundesaufsicht über Jugendämter/Qualifizierung und Qualitätssysteme/Ombudsstelle für Trennungsopfer

MÜNCHEN (06.10.2015/pm) – 14 Tage Mama, 14 Tage Papa: Kinder von getrennt lebenden Paaren sollen abwechselnd bei Vater und Mutter leben. Für ein generelles „50:50-Wechselmodell“ im Unterhaltsrecht hat sich eine bundesweite Initiative von getrennt lebenden Eltern ausgesprochen. „Kinder werden im Zusammenwirken von Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten systematisch vom Vater ferngehalten“, beklagte Thomas Penttilä (45), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de), bei einem Pressegespräch am Dienstag im Presseclub München. Der Verein mit Sitz im oberpfälzischen Amberg hat Sonderberaterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC).

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Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und der Schauspieler Mathieu Carrière sind prominente Vertreter von bundesweit rund 1,5 Millionen Männern, die sich ein Schicksal teilen: Sie zahlen Unterhalt für ihre Kinder, ohne mit ihnen zu leben. Bundesweit kommen jedes Jahr rund 200.000 Kinder dazu, die von der Trennung ihrer Eltern betroffen sind. Etwa die Hälfte der betroffenen Kinder hat nach den Erfahrungen von Thomas Penttilä schon kurze Zeit nach der Trennung einen sehr seltenen oder gar keinen Kontakt mehr zum Vater. In rund 90 Prozent der Trennungen werden die Kinder den Müttern zugesprochen, die Väter häufig dämonisiert.

Die im Gesetz aufgestellte Regel, dass ein Elternteil das Kind betreut, der andere Teil den Bar-Unterhalt bezahlt, hat sich nach Ansicht von Penttilä weg von der Realität entwickelt. Immer mehr Väter wollen sich gleichberechtigt um die Kinder kümmern. Doch statt den Betreuungsaufwand anzuerkennen, werden engagierte Väter von einem Kartell aus Jugendämtern und Familiengerichten ausgebremst. Für „entsorgte“ Väter beginnt nach dem Verlust des Kindes der soziale Abstieg bis hin zum Suizid aus Verzweiflung.

Kontrolle und Transparenz im Familienrecht
Mehr Kontrolle und Transparenz in familienrechtlichen Verfahren soll dem Kindeswohl in Deutschland wieder mehr Vorrang verleihen. „Das Kartell von Ämtern und Familiengerichten darf Zahlvätern nicht länger ihre Kinder vorenthalten. Wir brauchen eine Ombudsstelle und Aufsichtsbehörde für die bundesweit 563 Jugendämter“, fordert Penttilä, „die sich um darum kümmert, dass das Grundgesetz und die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen eingehalten werden.“

Boomende Trennungsindustrie profitiert
Der Wirtschaftszweig „Trennungs-Industrie“ boomt: Beamte, Gutachter, Richter und Anwälte profitieren von immer mehr Opfern. Im Jahr 2013 gab es laut Statistischem Bundesamt 56.410 Verfahren um Umgangsstreitigkeiten an deutschen Gerichten, zehn Jahre zuvor waren es nur 35.156 gewesen. Auch in Bayern stieg diese Zahl deutlich – von 4.893 im Jahr 2003 auf 7.516 im Jahr 2013. Von Ehescheidungen waren im Jahr 2014 insgesamt 134.803 minderjährige Kinder betroffen. Über Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt keine Partnerschaft hatten oder aber von durch Trennung von ledigen Eltern betroffene Kinder liegen keine verlässlichen Zahlen vor.

Jugendämter ohne Kontrolle
Deutschland muss laut Penttilä mehr Verantwortung in der Jugendfürsorge übernehmen: Sowohl Qualifizierung als auch die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen seien dringend erforderlich. Der Staat habe seine Aufgaben bisher an die kommunalen Landratsämter delegiert, die sich nicht immer an internationale Rechte und Verträge halten. „Wie denn auch“, so Penttilä, „denn häufig kennen sie diese Verträge nicht.“ Diese Behörden seien mit den zunehmenden Streitigkeiten um Sorge- und Umgangsrecht teilweise heillos überfordert. „Die Jugendämter greifen ohne Kontrolle zum Schaden der Kinder in Familien ein“, prangert Penttilä an. Eine Aufsicht über die Jugendämter finde praktisch nicht statt, es gebe nur die Möglichkeit einer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat oder einer Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung. Getrennten Elternteilen sei unangreifbar die Akteneinsicht beim Jugendamt verwehrt. Der Jugendhilfeausschuss der Landkreise sei zum Großteil mit Vertretern der freien Träger besetzt, die auf Aufträge der Jugendämter angewiesen seien. „Eine echte Kontrolle findet nicht statt.“

Schwachstelle Familiengerichte
Die meisten Richter seien in Familienangelegenheiten überhaupt nicht ausgebildet, kritisiert Reinhard Häring (57), Zahlvater-Aktivist aus dem niederbayerischen Pfarrkirchen (Lkr. Rottal-Inn). Wenn Väter vor Gericht um das Umgangs- und Sorgerecht kämpfen, stelle sich das Jugendamt in traditioneller Manier offen auf die Seite der Mutter. Mitarbeiter der Jugendämter seien vor Gericht „nicht der Wahrheit verpflichtet“, wie Häring als Verfahrensbeistand festgestellt hat. Als Entscheidungsgrundlage für die nicht unabhängig agierenden Gerichte seien in den meisten Fällen mangelhafte Gutachten im Spiel. Auf dieser Basis werden vielen Elternteilen das Sorgerecht entzogen und ganze Familien zerrissen. An den Familiengerichten werde Rechtsstaatlichkeit nur vorgetäuscht, so Häring. Letztlich entscheide ein Sozialpädagoge oder eine Sozialpädagogin des Jugendamtes über die Schicksale ganzer Familien. „Die Richter sollen mit ihrer Autorität helfen, den Willen der Jugendämter bei den Eltern durchzusetzen“, wie Penttilä aus Arbeitsanweisungen von Landesministerien und Landesjugendämtern an die Jugendämter und Familienrichter weiß. Eine gerichtliche Überprüfung sei im System nicht vorgesehen.

Krasser aktueller Fall für das Zusammenwirken von Jugendamt und Familiengerichten: Der Diplom-Informatiker Mike Werner (39) aus dem niederbayerischen Zeilarn (Lkr. Rottal-Inn) kämpft seit 2012 – derzeit in zweiter Instanz – um das alleinige Sorgerecht für seine elf und 14 Jahre alten Söhne. Er will mit der Veröffentlichung seines Falles anderen Vätern Mut machen und seine Erfahrungen auf dem Rechtsweg weitergeben.

Marathon vor den Gerichten
Für die Väter bleibt ein langer Marathon auf dem Gerichtsweg: Amtsgericht, Oberlandesgericht und Bundesverfassungsgericht. Endstation und letztendliche Korrekturfunktion hat laut Thomas Penttilä der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in den letzten Jahren in mehr als 20 Beschlüssen immer wieder die Bundesrepublik Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtsverfahren verurteilt hat. „Meist spielt die Zeit für die Gerichte. Wenn die Kinder erwachsen sind, ist eine Entscheidung nur mehr Formsache“, sagt Reinhard Häring. Der Architekt hat zwölf Jahre mit dem Jugendamt und allen Gerichten aufwärts (Amtsgericht, Oberlandesgericht, Bundesverfassungsgericht) verhandelt. Aus den vier und sieben Jahre alten Buben sind inzwischen 16 und 19 Jahre alte Söhne geworden, die er in dieser Zeit nur zehnmal beim begleiteten Umgang und viermal vor Gericht gesehen hat.

Mangelhafte Gutachten
Eine weitere Kette im Kartell der Trennungsindustrie bilden für Thomas Penttilä die Gutachter. Wenn ein Vater das Jugendamt widerlegt hat, schlägt es einen Gutachter vor. In der Regel orientiert sich der Gutachter – meist auf Honorarbasis beschäftigt – am Willen der Jugendämter und der Gerichte. 75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin, die das ZDF-Magazin "Frontal 21" vorgelegt hat. "Diese Gutachten haben gravierende Mängel bei den Testverfahren und den Methoden der Gesprächsführung. Außerdem entsprechen sie nicht dem aktuellen Forschungsstand", erklärt Werner Leitner, Professor für Angewandte Psychologie, der für die Studie 272 Familienrechtsgutachten aus den Jahren 2013 und 2014 aus allen Bundesländern untersucht hat. Bei der Auftragsvergabe würden häufig ominöse Privatunternehmen berücksichtigt, die gegen Provisionszahlungen die Aufträge nach Gutdünken vergeben. "Mit diesen mangelhaften Gutachten verdienen die Gutachter viel Geld. Auf der Strecke bleibt aber das Wohl der Familien und der Kinder", so die Studie. „Die Hand, die füttert, wird nicht gebissen“, lautet das Fazit von Thomas Penttilä.

Über Trennungsväter e. V.
Der Trennungsväter e. V. ist im Jahr 2002 im oberpfälzischen Amberg gegründet worden. Inzwischen zählt er bundesweit 65 Mitglieder, Väter und Mütter. Vorsitzender ist Thomas Penttilä (45). Seit dem 8. April 2015 wurde dem Verein durch den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ein Sonderberaterstatus zuerkannt. Der Verein kann damit verstärkt seine Aktivitäten für die Interessen der Trennungskinder über die UNO-Gremien fortsetzen.

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[Pressetext 2]

+ + + Der Fall „Mike Werner“ (Zeilarn/Lkr. Rottal-Inn):Freifahrtschein vor Gericht für die Mutter + + +

Vater kämpft um das Sorgerecht für seine elf und 14 Jahre alten Söhne/ Erfahrungen aus dem Verfahren für andere Väter

Mike WernerMÜNCHEN/ZEILARN (06.10.2015) – Krasser aktueller Fall für das Zusammenwirken von Jugendamt und Familiengerichten: Der Diplom-Informatiker Mike Werner (39) aus dem niederbayerischen Zeilarn (Lkr. Rottal-Inn) kämpft seit 2012 – derzeit in zweiter Instanz – um das alleinige Sorgerecht für seine elf und 14 Jahre alten Söhne. Er will mit der Veröffentlichung seines Falles anderen Vätern Mut machen und seine Erfahrungen auf dem Rechtsweg weitergeben.

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In einem Sorgerechtsverfahren klagt Mike Werner derzeit vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Als Gründe trägt er die mangelnde Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter und Kindeswohlgefährdung vor. Der Vater hatte sich 2007 hilfesuchend an das zuständige Jugendamt Pfarrkirchen im Landkreis Rottal-Inn gewandt. Eine Mitarbeiterin sah keine Möglichkeit Mike Werner zu helfen. Die Situation des Elternpaares eskalierte zunehmend. Wenig Hilfe kam vom Jugendamt Rottal-Inn, es empfahl die Trennung des Paares.

Kinder dem Vater entzogen
Die gerichtliche Auseinandersetzung begann mit einem Eilantrag auf Erteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (ABR). “Aus mir unbegreiflichen Gründen hatte eine Jugendamtsmitarbeiterin ausgesagt, es sei alles bestens und das Aufenthaltsrecht könne bei der Mutter verbleiben. „Daraufhin versuchte die Mutter, mir die Kinder zu entziehen." Für die Kinder können sich erhebliche psychische Schäden ergeben. Psychologen bezeichnen die Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Syndrome PAS) als eine Form von Kindesmisshandlung oder emotionalen Kindesmissbrauch. Mike Werner durfte zeitweise weder die Zeugnisse seiner Kinder sehen noch wurde er in schulische Entscheidungen einbezogen noch wurde er vor einer Operation gefragt.

Kurzer Prozess
Im März 2014 reichte Mike Werner erneut einen Sorgerechtsantrag bei Gericht ein. Das erstinstanzlich zuständige Amtsgericht Eggenfelden machte kurzen Prozess. „Das war in 15 Minuten vorbei“, erinnert sich der Trennungsvater. Das Gericht folgte der Linie des Jugendsamtes und des Rechtsbeistandes, der Vater fand kein Gehör. Weitere Personen bezogene Daten können nicht veröffentlicht werden, da die Verhandlung der Geheimhaltung unterliegt. „Damit ist für Mauschelleien sämtlicher Protagonisten Tür und Tor geöffnet“, so Mike Werner. Urteile könnten nie überprüft werden und die Wahrheitsfindung ende meist an der "richterlichen Freiheit".

Häme des Richters: „Sparen Sie sich die Klage“
Dass Väter vor Gericht mit wenig Verständnis rechnen können, zeugt eine Richter-Aussage im Sorgerechtsverfahren. „Herr Werner, sparen Sie sich das Geld. Ich habe in meiner Karriere erst einmal dem Vater die Kinder zugesprochen“, sagte der Richter zum Auftakt der Verhandlung. Ob die Kinder bei der Mutter gut aufgehoben waren, scheine ihn nicht besonders interessiert zu haben, vermutet Mike Werner. Seine Unterlagen seien vom Jugendamt schlichtweg ignoriert worden. Gleichheitsgrundsätze hätten den Richter nicht interessiert. „Das war ein Freifahrtschein für die Mutter.“

OLG-Richter befindet selbst über Befangenheit
Mittlerweile tobt ein regelrechter Paragrafenkrieg mit dem Oberlandesgericht München (OLG). „Die Blockadehaltung und die Machtdemonstration des Familiensenats gehen voll zu Lasten meiner Kinder“, beklagt sich Mike Werner. Die Kinder müssten seither in den Verhältnissen, wegen derer er geklagt hat, „ausharren und unsägliches Leid“ ertragen. Er lehnt einen Richter am OLG-Familiensenat wegen Befangenheit ab. Der Richter hatte mehrere Anträge von Mike Werner ignoriert und den Gutachter auch nach mehrmaliger schriftlicher Erinnerung nicht zur Verhandlung geladen. Zwei Verfahrensbeistände für Mike Werner hatte der Richter im Verfahren ohne Begründung abgelehnt. Mike Werner wirft dem OLG Rechtsmissbrauch vor. Mittlerweile hat er Strafanzeige gegen den Richter bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Inzwischen kann sich Mike Werner auch ein Wechselmodell vorstellen. Die Kinder hätten abwechselnd ihre vertraute Umgebung. Es entlastet den allgemeinen Familienkonflikt, aber auch die ansonsten alleinerziehende Mutter. Mit dieser Alternative kann sich aber das Jugendamt nicht anfreunden.

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[Pressetext 3]

+ + + „Wechselmodell soll Standard werden“ + + +

Immer mehr getrennte Väter wollen sich um ihre Kinder kümmern und nicht als Zahlvater verkümmern/Konflikt-Klärung nach der Cochem-Praxis

MÜNCHEN (06.10.15) – Beiden Elternteilen soll der wechselseitige Umgang und das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind nach einer Trennung möglich gemacht werden. „Wir setzen uns für eine neue gesetzliche Regelung ein“, sagt Thomas Penttilä, Vorsitzender der Trennungsväter e. V. (Amberg).

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Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass „in der Regel“ ein Elternteil das Kind betreut, wogegen der andere Elternteil Bar-Unterhalt leistet. „Immer mehr getrennte Väter wollen sich um ihre Kinder kümmern und nicht nur als Zahlvater verkümmern“, so Thomas Penttilä. Idealfall sei das „Wechselmodell“, bei dem sich beide Elternteile zu gleichen Anteilen die tatsächliche Sorge teilen.

Die größte Gegenwehr gegen das Wechselmodell gibt es laut Penttilä von Elternteilen, die den vollen Bar-Unterhalt erhalten und sich gleichzeitig intensiv um das Kind kümmern. Dieser Elternteil müsste auf erhebliche Zahlungen verzichten. „Dabei zeigen zahlreiche internationale Studien, dass das Wechselmodell für die Trennungskinder am besten verträglich ist.“

Konflikt-Klärung nach der Cochem-Praxis
Beiden Elternteilen soll der Umgang und das Sorgerecht möglich gemacht werden. Wenn sich das Paar trennt, bleibt es für immer Eltern. Die Trennungsväter schlagen die Cochem-Praxis nach Richter Jürgen Rudolph vom Familiengericht Cochem vor. Ziel sei es, dass beide Eltern ihre Kinder dauerhaft selbstverantwortlich gemeinsam erziehen, auch wenn sie sich getrennt haben. Nach Ansicht des Richters sind Eltern und Kinder bereits belastet, wenn ein Elternteil vor Gericht geht. Damit sich die Streitpositionen nicht weiter verhärten, terminiert der Richter meist sehr kurzfristig innerhalb von zwei Wochen. Während dieser Zeit spricht das Jugendamt mit beiden Eltern und versucht zu vermitteln. Lange Schriftsätze werden vermieden. Der Richter duldet kein Verhalten, das geeignet ist, bestehende Konflikte zu festigen oder neue Konflikte zu erzeugen.

Wenn es zu dieser Einigung nicht kommt, werden die Eltern sofort nach der Verhandlung in die Beratungsstelle geschickt. In besonders schwierigen, hochstrittigen Fällen wird ein psychologischer Gutachter eingeschaltet, der den Eltern hilft, dauerhaft im besten Interesse des Kindes miteinander zu kommunizieren. Beide Elternteile haben während des Verfahrens Umgang mit dem Kind.

Wenn sich ein Elternteil konstruktivem Vorgehen verweigert, beweist es mangelnde elterliche Verantwortung und riskiert den Entzug des Sorgerechts. Umgangsverweigerung oder Beeinflussung der Kinder gegen den Partner erkennt der Richter als eine Form der Kindesmisshandlung. In fast allen Fällen kann das Verfahren innerhalb von sechs Monaten mit einer einvernehmlichen dauerhaften Lösung abgeschlossen werden. Der längste Prozess dauerte bei Richter Rudolph 18 Monate, bis die gewünschte einvernehmliche Lösung erreicht war.

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[Pressetext 4]

+ + + "Die Welt schaut verdutzt auf deutsche Jugendämter" + + +

Thomas Penttilä (45) engagiert sich als Vorsitzender der Trennungsväter e. V. (Amberg)

MÜNCHEN/AMBERG (06.10.15) –- Die Trennungsväter e. V. fordern, eine wirksame Rechts- und Fachaufsicht über die Jugendämter in Deutschland einzuführen. Es soll eine Beschwerdestelle für Kinderrechts-, Menschenrechts- und Behindertenrechtsverletzungen (Ombudsmann) eingeführt werden. Die Jugendämter sollten der Wahrheit bei der Mitwirkung und Beteiligung in familienrechtlichen Verfahren verpflichtet sein. Die Öffentlichkeit sollte bei familienrechtlichen Gerichtsverfahren generell hergestellt werden.

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Der Trennungsväter e. V. ist im Jahr 2002 im oberpfälzischen Amberg gegründet worden. Inzwischen zählt er bundesweit 65 Mitglieder, Väter und Mütter. Seit dem 8. April 2015 wurde dem Verein durch den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ein Sonderberaterstatus zuerkannt. Der Verein kann damit verstärkt seine Aktivitäten für die Interessen der Trennungskinder über die UNO-Gremien fortsetzen.

Täglich erreichen Thomas Penttilä (45), der als selbstständiger Handelsvertreter im Außenhandel arbeitet, etwa drei Anrufe von betroffenen Trennungseltern aus ganz Deutschland. Neben der Trennungsproblematik trifft die Väter der Kampf um das Kind in einer emotional schwächeren Phase. Aus gestandenen Männern werden psychische Wracks. Nicht selten sei der soziale Abstieg programmiert, für manche Zahlväter ist der Suizid letzter Ausweg, so der Deutsch-Finne. Ruinierte Trennungsväter seien zudem besonders häufig unter Obdachlosen, Psychiatriepatienten und Hartz IV-Empfängern zu finden.

Kinder brauchen beide Eltern
Die psychosozialen Folgen des Vaterverlusts sind für Penttilä ein vergleichbares Trauma wie beim Verlust der Mutter. Vaterlosigkeit führt zu:
• mehr Selbsttötungen
• mehr Schwangerschaften bei Teenagern
• mehr Ausreißern und obdachlosen Kindern
• mehr Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen
• mehr jugendlichen Häftlingen
• mehr Schulabbrechern
• mehr Heranwachsenden mit Drogenproblemen
• mehr Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen


Trennungsväter e.V. hat sich im Jahr 2013 an der Überprüfung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor dem UNO-Menschenrechtsrat beteiligt. Der Verein trug zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter vor. Betroffen sind nicht nur Trennungskinder, sondern auch Fälle, in denen das Jugendamt Kinder in Obhut nimmt. Insbesondere verwies der Verein darauf, dass diese Menschenrechtsverletzungen systematisch stattfinden und durch fehlende Kontrolle der Jugendämter und Kinderheime gefördert werden. Eine wirksame gerichtliche Kontrolle über die Entscheidungen der Jugendämter sei weder vorgesehen noch finde sie statt.

Besonders starke Schützenhilfe erhielt der Verein dabei von den Ländern Türkei, Italien und Polen. Die Staatsbürger dieser Länder bilden die größten Ausländergruppen in Deutschland und ihre diplomatischen Vertretungen sind sich laut Penttilä über die Probleme beim Familienrecht durchaus bewusst. „Die diplomatischen Vertretungen in Deutschland werden mit Beschwerden über Jugendämter und Familiengerichte geradezu überhäuft.“

Deutschland verweigert Kontrolle und Ombudsstellen
Vor dem UNO-Menschenrechtsrat versprach Deutschland, die Kontrollen und Ombudsstellen einzuführen. Auf eine Nachfrage bei der Bundesregierung mussten die Trennungsväter jedoch erfahren, dass Deutschland gar nicht vorhat, diese Zusage einzuhalten. Im Januar 2016 wird der Verein beim Menschenrechtsrat über diese Weigerung Deutschlands berichten.

Auch das EU-Parlament hat laut Penttilä schon mehrfach über die Sonderheiten des deutschen Familienrechtssystems beraten. Einzelne EU-Parlamentarier reagierten empört auf die geschilderten Einzelfälle. Im Mai 2015 habe der Petitionsausschuss des EU-Parlaments aufgrund der Häufung von Beschwerden über Jugendämter eine gesonderte Arbeitsgruppe gegründet, die sich ausschließlich mit den deutschen Jugendämtern beschäftigt. "Obwohl von unseren eigenen Mitgliedern bisher nur einer eine Petition eingereicht hat, liegen dem Ausschuss hunderte Beschwerden über deutsche Jugendämter vor", so Penttilä.

Familiengerichte öffentlich tagen lassen

Ziel des Vereines ist es laut Penttilä, durch internationalen Druck zu erreichen, dass in Deutschland ein humanes, rechtsstaatliches und nach den Interessen des Kindes eine funktionierende Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit entsteht. Die Herstellung der Öffentlichkeit bei familienrechtlichen Verfahren würde diese Entwicklung erheblich begünstigen. Das Interesse der Familien an rechtsstaatlichen Verfahren zugunsten ihrer Kinder sei grösser als zum Schutz ihrer Daten. Die Öffentlichkeit würde auch so manche kinderschädigende „Schlammschlacht“ eindämmen, ebenso das willkürliche Verhalten der Jugendämter und Familienrichter. Auch die skandinavischen Länder, die auf Datenschutz bekanntlich einen sehr hohen Wert legen, führen aus diesen Gründen die Familienverfahren seit jeher öffentlich.

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[Familie/Geellschaft]

+ + + „Entsorgte“ Väter wehren sich gegen Kartell von Ämtern und Gerichten + + +

Einladung zum Pressegespräch am Dienstag, 06.10.15, um 10.30 Uhr im Presseclub München

München (24.09.15/pm) - Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und der Schauspieler Mathieu Carriere sind prominente Vertreter von Millionen von Männern, die ein Schicksal teilen: Sie zahlen Unterhalt für ihre Kinder, ohne mit ihnen zu leben. Bundesweit kommen jedes Jahr rund 200.000 Kinder dazu, die von der Trennung ihrer Eltern betroffen sind.

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Etwa die Hälfte der betroffenen Kinder hat schon kurze Zeit nach der Trennung einen sehr seltenen oder gar keinen Kontakt mehr zum Vater, weil sie systematisch ferngehalten und dämonisiert werden. In rund 90 Prozent der Trennungen werden die Kinder der Mutter vom Gericht zugesprochen.

Immer mehr Väter wollen sich gleichberechtigt um die Kinder kümmern. Doch statt den Betreuungsaufwand anzuerkennen, werden engagierte Väter von einem Kartell aus Jugendämtern und Familiengerichten ausgebremst. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland in den letzten Jahren immer wieder wegen der Diskriminierung der Väter verurteilt.

Der bundesweit engagierte Trennungsväter e. V. (Amberg) will anhand eines aktuellen Falles darüber informieren, wie „entsorgte“ Väter um ihr Leben mit den Kindern kämpfen und lädt Sie zum

Pressegespräch
am Dienstag, 06.10.2015, um 10.30 Uhr
Presseclub München
Marienplatz 22
80331 München
Tel. 089/6024848
Anfahrt


Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:

Thomas Penttilä, 1. Vorsitzender Trennungsväter e. V., NGO-Sonderberater der Vereinten Nationen (ECOSOC), Amberg (Opf.)
Mike Werner, betroffener Vater, aktueller Fall, Zeilarn (Lkr. Rottal-Inn)
Reinhard Häring, Zahlvater-Aktivist aus Pfarrkirchen(Lkr. Rottal-Inn)


Um Anmeldung wird gebeten unter E-Mail: josef.koenig@koenig-online.de

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